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LSG Bayern, 28.09.1999 - L 6 RJ 356/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 22.04.1998 - S 11 RJ 1090/95
- LSG Bayern, 28.09.1999 - L 6 RJ 356/98
- BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 1/00 R
- LSG Bayern, 28.01.2003 - L 6 RJ 237/01
- BSG, 28.01.2003 - B 13 RJ 74/03 B
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 18.07.2002 - L 14 RJ 192/01
Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; …
Mit der Klage vor dem Sozialgericht Landshut (S 14 RJ 1253/99.A) machte die Bevollmächtigte der Klägerin geltend, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen seien erfüllt bei Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen, die außerhalb der regulären Frist des § 197 Abs. 2 SGB VI von der Beklagten in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf Rente, gemäß § 197 Abs. 3 SGB VI zuzulassen sei (vgl. hierzu Urteil des BayLSG vom 28.09.1999 - L 6 RJ 356/98) und die Beklagte habe dann Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab 01.10.1996 zu zahlen.